Menschen
Corona hat den Menschen in unserem Land Außergewöhnliches abverlangt. Mit unseren Gesetzen haben wir sie unterstützt: Wir haben Jobs gesichert, Engagement gefördert und dafür gesorgt, dass mehr Geld im Portemonnaie ist.
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Von einem deutlichen Plus dank des Soli-Teilwegfalls profitieren vor allem Familien. Ein verheiratetes Paar mit zwei Kindern und einem monatlichen Haushaltsbruttoeinkommen in Höhe von 8.000 Euro hat im Jahr bis zu 740 Euro mehr.
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Mehr Netto vom Brutto haben auch Alleinstehende. Legt man den deutschen Vollzeit-Durchschnittslohn von knapp 4.000 Euro brutto zugrunde, stehen ihnen durch den Wegfall des Solis jährlich 455 Euro mehr zur Verfügung.
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Eine alleinerziehende Person mit einem Kind hat 2021 ebenfalls mehr Geld zur Verfügung. Mit einem durchschnittlichen Einkommen von 3.147 Euro im Monat bleibt am Jahresende ein Plus von 140 Euro auf dem Konto.
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Das Kurzarbeitergeld ist ein wichtiges Instrument der Arbeitslosenversicherung. Es gleicht den Verdienstausfall zumindest teilweise aus. Während der Pandemie war es mit über 33 Milliarden Euro (Stand: Mai 2021) eine der wichtigsten Stützen für Arbeitnehmer und Unternehmen.
Im April 2020 traf die Corona-Pandemie die gesamte deutsche Wirtschaft – mehr als 8.024.000 Menschen konnten dank Kurzarbeitergeld weiterhin ihre Rechnungen bezahlen.
Um das Kurzarbeitergeld beneiden uns viele in der Welt. Es ist effektiv – insbesondere bei kurzfristigen Schocks – und hilft über ein Konjunkturtal hinweg. Laut einer IMK-Analyse haben wir damit knapp 2,2 Millionen Jobs gesichert.
Anhebung der Pendlerpauschale
Durch den stärkeren Klimaschutz werden Benzin & Co. teurer. Mit der Erhöhung der Pendlerpauschale mildern wir die Mehrbelastungen für Fern-Pendler ab.
Nicht jeder hat die Möglichkeit, Arbeitswege mit dem Fahrrad oder im öffentlichen Nahverkehr zurückzulegen. Um all jene zu unterstützen, die durch lange Wege zur Arbeit besonders von der höheren CO2-Bepreisung betroffen sind, haben wir die Pendlerpauschale angehoben.
Seit Jahresbeginn 2021 wurde die Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer von früher 30 auf 35 Cent angehoben. Ab 2024 steigt die Pendlerpauschale dann für eine Dauer von drei Jahren noch einmal um weitere 3 Cent auf dann insgesamt 38 Cent pro Kilometer ab dem 21. Entfernungskilometer – so federn wir die Preiserhöhung von Diesel und Benzin über den CO2-Preis parallel ab.
Nicht jeder hat die Möglichkeit, Arbeitswege mit dem Fahrrad oder im öffentlichen Nahverkehr zurückzulegen. Um all jene zu unterstützen, die durch lange Wege zur Arbeit besonders von der höheren CO2-Bepreisung betroffen sind, haben wir die Pendlerpauschale angehoben.
Seit Jahresbeginn 2021 wurde die Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer von früher 30 auf 35 Cent angehoben. Ab 2024 steigt die Pendlerpauschale dann für eine Dauer von drei Jahren noch einmal um weitere 3 Cent auf dann insgesamt 38 Cent pro Kilometer ab dem 21. Entfernungskilometer – so federn wir die Preiserhöhung von Diesel und Benzin über den CO2-Preis parallel ab.
Gute Kita & Ganztagsbetreuung
Die Einschulung ihrer Kinder ist für berufstätige Eltern oft ein Kraftakt: Kitakinder werden nachmittags garantiert betreut, Grundschulkinder nicht. Wir haben eine Änderung auf den Weg gebracht.
In unserem Interview mit Natalie Bauernschmitt, Mutter eines zweijährigen Jungen sowie Geschäftsführerin des Mainzer Stadtrates, sprechen wir über die Aspekte des Gute-KiTa-Gesetzes und warum sie den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder nicht nur als Mutter, sondern auch als Kommunalpolitikerin für absolut wichtig hält.
Audio-Interview, 26. Mai 2021
Natalie Bauernschmitt ist Mutter eines zweijährigen Jungen sowie Geschäftsführerin des Mainzer Stadtrates und Kommunalpolitikerin in Rheinland-Pfalz. Sie spricht mit uns über die Aspekte des Gute-KiTa-Gesetzes und darüber, warum sie einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder nicht nur als Mutter, sondern auch als Kommunalpolitikerin für absolut wichtig hält.
Liebe Frau Bauernschmitt, vielen Dank für die Gelegenheit, mit Ihnen zu sprechen. Längere Öffnungszeiten, mehr Personal, neue Räume – die Bundesländer haben die Wahl, wie sie mit Hilfe der 5,5 Milliarden Euro aus dem Gute-KiTa-Gesetz die Kindertagesbetreuung vor Ort verbessern. Was würden Sie sich als Mutter eines KiTa-Kindes wünschen?
Wie Sie schon richtigerweise gesagt haben, es gibt das Gute-KiTa-Gesetz seitens des Bundes und auch seitens des Landes Rheinland-Pfalz das KiTa-Zukunfts-Gesetz. Gerade ich als Mutter befürworte das sehr, dass sich auch die Politik mit der Weiterentwicklung und Verbesserung der frühkindlichen Bildung auseinandersetzt.
Das Gute-KiTa-Gesetz gibt einige Handlungsfelder vor, in denen hier eine Förderung stattfinden kann. Wie Sie auch gesagt haben, haben die Länder hier die Möglichkeit, das Geld ein Stück weit auch nach ihren Bedarfen zu verwenden. Auf der einen Seite finde ich es persönlich wichtig, dass Benach-teiligungen abgebaut werden, also dass es eine gewisse Gleichberechtigung gibt, dass auch Kinder aus Familien – vielleicht aus bildungsfremden Familien – die Möglichkeit haben, hier gefördert zu werden, die Betreuungsangebote anzunehmen und auch nutzen zu können.
Gerade das Thema der Beitragssenkung, finde ich persönlich, sollte eher an zweiter Stelle stehen. Ich finde andere Punkte persönlich wichtiger, wie zum einen die Ausweitung der Betreuungszeiten, dass es einen guten Fachkraft-Kind-Schlüssel gibt, dass man darauf achtet, dass Kinder, die unter zwei Jahre alt sind, beziehungsweise Kinder, die dreijährig sind, andere Bedarfe oder andere Zeitkontingente benötigen, wie vielleicht Kinder, die fünf oder sechs Jahre alt sind.
Ich bin auch gewerkschaftlich engagiert und deshalb finde ich auch das Thema Erzieherausbildung wichtig. Dass auch hier Anreize geschaffen werden, weil gerade die Vergangenheit hat gezeigt, dass es wichtig ist, dass hier ausreichend Personal zur Verfügung steht, dass ausreichend bezahlt wird, dass es einen attraktiven Beruf darstellt, dass wir hier einfach auch den Personalbedarf decken können, den wir hier haben. Natürlich, Bürokratie sollte abgebaut werden, KiTa-Leitungen sollten gestärkt werden und natürlich auch kindgerechte Räume und Sprachangebote.
Die Bundesregierung hat einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab 2026 auf den Weg gebracht. Dieser soll den Schulknick beheben, die Tatsache, dass berufstätige Eltern ab der Einschulung ihrer Kinder keine verlässliche Nachmittagsbetreuung finden. Wie finden Sie das als Mutter?
Den Aspekt der Ganztagsbetreuung in Grundschulen finde ich persönlich einen sehr, sehr wichtigen Aspekt, einfach um das Thema Beruf und Familie auch dauerhaft zu stärken. Oftmals ist es so, dass Familien eine Ganztagsbetreuung in den Kindertagesstätten wahrnehmen und das Ganze dann sozusagen einbricht, wenn Sie keine Hortbetreuung beispielsweise finden. Die Zahlen sprechen für sich: Rund 50 Prozent der Eltern nehmen aktuell auch schon eine Betreuung, eine Ganztagsbetreuung wahr, sei es jetzt durch die Verwaltungen organisiert, sei es vielleicht privat organisiert. Das zeigt mir auch, dass da ein großer Bedarf besteht – sowohl bei der Gesellschaft als auch bei mir persönlich.
Da würde ich gerne auf einen Aspekt eingehen, den ich persönlich sehr wichtig finde. Es ist ja eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, sich diesem Thema Betreuung, Ganztagsbetreuung zu widmen und da denke ich, sollte man auch darauf achten, wie sich die Gesellschaft entsprechend entwickelt. Wir reden immer wieder davon, dass die Gesellschaft altert, dass wir keine Pyramide mehr darstellen, sondern das Ganze wie eine Art Pilz dargestellt ist und deshalb sollten wir auch Möglichkeiten schaffen, wie man hier Eltern auch entsprechend unterstützen kann.
Ein Aspekt wird, finde ich, ganz häufig vernachlässigt, dass eine Ganztagsbetreuung oder die Stundenanzahl hier auch ganz entscheidend ist, weil es nicht nur darum geht, eine gewisse Stundenzahl abzudecken an Arbeitstätigkeit, beispielsweise ein Vollzeitarbeitsplatz mit acht Stunden. Das sind keine reinen acht Stunden, die man quasi außer Haus ist. Da sind noch andere Zeiten hinzuzurechnen, seien es Pausenzeiten, seien es Pendelzeiten, die hier oftmals doch einiges an Zeit beanspruchen und da kommt man ganz schnell auf eine gewisse Stundenanzahl. Deshalb finde ich es auch wichtig, dass sich die Politik auch diesem Thema widmet und eine Ganztagsbetreuung ab 2026 gewährleisten will, weil ich glaube, dass ganz viele Eltern danach streben, wieder in den Beruf zurückzukehren, auch mit einer gewissen Stundenzahl zurückzukehren.
Länder und Kommunen haben immer noch Zweifel an der Finanzierung. Was sagen Sie als Kommunalpolitikerin angesichts klammer Kassen dazu?
Viele Kommunen haben große finanzielle Belastungen, jetzt nicht nur durch die Corona-Situation – natürlich oftmals dadurch etwas verstärkt. Diese Kommunen müssen natürlich sehr darauf achten, wo sie das Geld ausgeben und bekommen natürlich oftmals von oben, von Bund und Ländern, neue Aufgaben zugewiesen, die sie natürlich ebenfalls mit Personal und Ressourcen entsprechend stemmen müssen. Gerade bei diesem Thema der Kindertagesstätten, beispielsweise Kinderbetreuung, das ist ja eine Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung. Dafür haben die Kommunen aufzukommen, natürlich unter Bezuschussung und Förderung der Länder und auch des Bundes.
Ich denke, viele Kommunen, viele Regionen können auch gewissermaßen Werbung für sich machen, wenn sie entsprechende Angebote unterbreiten können. Wenn ich mich irgendwo niederlassen möchte – viele Familien möchten das natürlich langfristig, vielleicht mit einem Eigenheim auch tun –, da wird natürlich sehr darauf geachtet, wie die Infrastruktur ausgebaut ist. Dabei spielen für mich auch Kinderbetreuungseinrichtungen und auch Grundschulen eine wichtige Rolle, dass diese vor Ort sind. Da finde ich, ist es auch wichtig, hier finanziell zu unterstützen. Von daher finde ich es zu kurz gedacht, an dieser Stelle zu sparen.
Ich finde es wichtig, dass hier investiert wird in die Zukunft, denn unsere Kinder sind eben unsere Zukunft, sind unsere Hoffnung und Chance für die Zukunft. Hier investieren wir quasi in unsere Kinder, in unsere Bildung und das wird sich auch meiner Meinung nach langfristig für unsere Gesellschaft und auch für unsere Kommunen auszahlen.
Audio-Interview, 26. Mai 2021
Natalie Bauernschmitt ist Mutter eines zweijährigen Jungen sowie Geschäftsführerin des Mainzer Stadtrates und Kommunalpolitikerin in Rheinland-Pfalz. Sie spricht mit uns über die Aspekte des Gute-KiTa-Gesetzes und darüber, warum sie einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder nicht nur als Mutter, sondern auch als Kommunalpolitikerin für absolut wichtig hält.
Liebe Frau Bauernschmitt, vielen Dank für die Gelegenheit, mit Ihnen zu sprechen. Längere Öffnungszeiten, mehr Personal, neue Räume – die Bundesländer haben die Wahl, wie sie mit Hilfe der 5,5 Milliarden Euro aus dem Gute-KiTa-Gesetz die Kindertagesbetreuung vor Ort verbessern. Was würden Sie sich als Mutter eines KiTa-Kindes wünschen?
Wie Sie schon richtigerweise gesagt haben, es gibt das Gute-KiTa-Gesetz seitens des Bundes und auch seitens des Landes Rheinland-Pfalz das KiTa-Zukunfts-Gesetz. Gerade ich als Mutter befürworte das sehr, dass sich auch die Politik mit der Weiterentwicklung und Verbesserung der frühkindlichen Bildung auseinandersetzt.
Das Gute-KiTa-Gesetz gibt einige Handlungsfelder vor, in denen hier eine Förderung stattfinden kann. Wie Sie auch gesagt haben, haben die Länder hier die Möglichkeit, das Geld ein Stück weit auch nach ihren Bedarfen zu verwenden. Auf der einen Seite finde ich es persönlich wichtig, dass Benach-teiligungen abgebaut werden, also dass es eine gewisse Gleichberechtigung gibt, dass auch Kinder aus Familien – vielleicht aus bildungsfremden Familien – die Möglichkeit haben, hier gefördert zu werden, die Betreuungsangebote anzunehmen und auch nutzen zu können.
Gerade das Thema der Beitragssenkung, finde ich persönlich, sollte eher an zweiter Stelle stehen. Ich finde andere Punkte persönlich wichtiger, wie zum einen die Ausweitung der Betreuungszeiten, dass es einen guten Fachkraft-Kind-Schlüssel gibt, dass man darauf achtet, dass Kinder, die unter zwei Jahre alt sind, beziehungsweise Kinder, die dreijährig sind, andere Bedarfe oder andere Zeitkontingente benötigen, wie vielleicht Kinder, die fünf oder sechs Jahre alt sind.
Ich bin auch gewerkschaftlich engagiert und deshalb finde ich auch das Thema Erzieherausbildung wichtig. Dass auch hier Anreize geschaffen werden, weil gerade die Vergangenheit hat gezeigt, dass es wichtig ist, dass hier ausreichend Personal zur Verfügung steht, dass ausreichend bezahlt wird, dass es einen attraktiven Beruf darstellt, dass wir hier einfach auch den Personalbedarf decken können, den wir hier haben. Natürlich, Bürokratie sollte abgebaut werden, KiTa-Leitungen sollten gestärkt werden und natürlich auch kindgerechte Räume und Sprachangebote.
Die Bundesregierung hat einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab 2026 auf den Weg gebracht. Dieser soll den Schulknick beheben, die Tatsache, dass berufstätige Eltern ab der Einschulung ihrer Kinder keine verlässliche Nachmittagsbetreuung finden. Wie finden Sie das als Mutter?
Den Aspekt der Ganztagsbetreuung in Grundschulen finde ich persönlich einen sehr, sehr wichtigen Aspekt, einfach um das Thema Beruf und Familie auch dauerhaft zu stärken. Oftmals ist es so, dass Familien eine Ganztagsbetreuung in den Kindertagesstätten wahrnehmen und das Ganze dann sozusagen einbricht, wenn Sie keine Hortbetreuung beispielsweise finden. Die Zahlen sprechen für sich: Rund 50 Prozent der Eltern nehmen aktuell auch schon eine Betreuung, eine Ganztagsbetreuung wahr, sei es jetzt durch die Verwaltungen organisiert, sei es vielleicht privat organisiert. Das zeigt mir auch, dass da ein großer Bedarf besteht – sowohl bei der Gesellschaft als auch bei mir persönlich.
Da würde ich gerne auf einen Aspekt eingehen, den ich persönlich sehr wichtig finde. Es ist ja eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, sich diesem Thema Betreuung, Ganztagsbetreuung zu widmen und da denke ich, sollte man auch darauf achten, wie sich die Gesellschaft entsprechend entwickelt. Wir reden immer wieder davon, dass die Gesellschaft altert, dass wir keine Pyramide mehr darstellen, sondern das Ganze wie eine Art Pilz dargestellt ist und deshalb sollten wir auch Möglichkeiten schaffen, wie man hier Eltern auch entsprechend unterstützen kann.
Ein Aspekt wird, finde ich, ganz häufig vernachlässigt, dass eine Ganztagsbetreuung oder die Stundenanzahl hier auch ganz entscheidend ist, weil es nicht nur darum geht, eine gewisse Stundenzahl abzudecken an Arbeitstätigkeit, beispielsweise ein Vollzeitarbeitsplatz mit acht Stunden. Das sind keine reinen acht Stunden, die man quasi außer Haus ist. Da sind noch andere Zeiten hinzuzurechnen, seien es Pausenzeiten, seien es Pendelzeiten, die hier oftmals doch einiges an Zeit beanspruchen und da kommt man ganz schnell auf eine gewisse Stundenanzahl. Deshalb finde ich es auch wichtig, dass sich die Politik auch diesem Thema widmet und eine Ganztagsbetreuung ab 2026 gewährleisten will, weil ich glaube, dass ganz viele Eltern danach streben, wieder in den Beruf zurückzukehren, auch mit einer gewissen Stundenzahl zurückzukehren.
Länder und Kommunen haben immer noch Zweifel an der Finanzierung. Was sagen Sie als Kommunalpolitikerin angesichts klammer Kassen dazu?
Viele Kommunen haben große finanzielle Belastungen, jetzt nicht nur durch die Corona-Situation – natürlich oftmals dadurch etwas verstärkt. Diese Kommunen müssen natürlich sehr darauf achten, wo sie das Geld ausgeben und bekommen natürlich oftmals von oben, von Bund und Ländern, neue Aufgaben zugewiesen, die sie natürlich ebenfalls mit Personal und Ressourcen entsprechend stemmen müssen. Gerade bei diesem Thema der Kindertagesstätten, beispielsweise Kinderbetreuung, das ist ja eine Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung. Dafür haben die Kommunen aufzukommen, natürlich unter Bezuschussung und Förderung der Länder und auch des Bundes.
Ich denke, viele Kommunen, viele Regionen können auch gewissermaßen Werbung für sich machen, wenn sie entsprechende Angebote unterbreiten können. Wenn ich mich irgendwo niederlassen möchte – viele Familien möchten das natürlich langfristig, vielleicht mit einem Eigenheim auch tun –, da wird natürlich sehr darauf geachtet, wie die Infrastruktur ausgebaut ist. Dabei spielen für mich auch Kinderbetreuungseinrichtungen und auch Grundschulen eine wichtige Rolle, dass diese vor Ort sind. Da finde ich, ist es auch wichtig, hier finanziell zu unterstützen. Von daher finde ich es zu kurz gedacht, an dieser Stelle zu sparen.
Ich finde es wichtig, dass hier investiert wird in die Zukunft, denn unsere Kinder sind eben unsere Zukunft, sind unsere Hoffnung und Chance für die Zukunft. Hier investieren wir quasi in unsere Kinder, in unsere Bildung und das wird sich auch meiner Meinung nach langfristig für unsere Gesellschaft und auch für unsere Kommunen auszahlen.
Entlastung für Angehörige
Wir werden immer älter – zum Glück. Damit gibt es aber auch mehr pflegebedürftige Menschen. Mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz entlasten wie unterhaltsverpflichtete Kinder.
In unserem Interview mit der Pflegesachverständigen Christine Schmidt-Statzkowski geht es um die Herausforderungen pflegender Angehöriger, wie Pflegebedürftige selbständiger werden können und was sich in den letzten vier Jahren verändert hat.
Audio-Interview, 26. Mai 2021
Christine Schmidt-Statzkowski ist Pflegesachverständige und seit 2001 selbstständig. Sie ist Beraterin, organisiert Angehörigenkurse, Fort- und Weiterbildung und sie arbeitet als Gutachterin für Sozialgerichte, Haftpflichtversicherungen und Berufsgenossenschaften.
Frau Schmidt spricht mit uns über die Herausforderungen pflegender Angehöriger. Wie kann man Pflegebedürftige selbstständiger machen? Und was hat sich in den vergangenen vier Jahren gesetzlich verändert? Welche Verbesserungen hat es gegeben?
Liebe Frau Schmidt, vielen Dank, dass Sie sich die Zeit nehmen, mit uns zu sprechen. Angehörige von pflegebedürftigen Eltern oder von volljährigen Behinderten stehen vor enormen Herausforderungen. Welche konkreten Hilfen bietet das neue Angehörigenentlastungsgesetz?
Das neue Angehörigenentlastungsgesetz ist 2019 sozusagen mit verabschiedet worden und bedeutet auch hier noch einmal eine relativ planbare finanzielle Absicherung von pflegenden Angehörigen. Das heißt ich darf einen Betrag bis zu 100.000 Euro im Jahr haben und muss dementsprechend dann, wenn ich diesen Betrag unterschreite, keinen Unterhalt mehr als pflegende Angehörige bezahlen. Das gilt für erwachsene behinderte Kinder, das gilt aber eben auch für Eltern.
Was hat sich in den vergangenen vier Jahren für pflegende Angehörige und Menschen mit Behinderungen gesetzlich verändert?
Es ist in der Bundesrepublik Deutschland ganz deutlich die Zielsetzung des Paradigmenwechsels verfolgt worden. Das heißt wir gehen weg von dieser Frage „Was kannst du nicht mehr?“, sondern hin zu der Ressourcenfrage „Wo möchtest Du selbstbestimmt hin?“ Das fängt im Krankenhaus an. Nehmen wir mal das Beispiel Schlaganfall. Sie haben einen Schlaganfall erlitten, dann wird im Krankenhaus eigentlich schon im Entlassungsmanagement – das ist ja auch eine Gesetzgebung, die im Vorfeld schon war – dafür Sorge getragen, dass Sie eben nicht unversorgt in die Häuslichkeit kommen.
Dann sind Sie in der Häuslichkeit. Sie stellen jetzt den Antrag auf Leistung der Pflegeversicherung. Hier wird auch die Frage gestellt, in der Pflegeversicherung: Wie selbstständig bist du in deinem täglichen Leben? Immer unter der Berücksichtigung, welche Hilfsmittel würden dir deine Selbstbestimmtheit auch erleichtern? Also Sie können vielleicht nicht richtig gehen, aber Sie könnten jetzt zum Beispiel einen E-Rollstuhl dazu nutzen und können dann draußen tatsächlich damit einkaufen gehen.
Die Gesetzgebung ist sogar so weit gegangen, dass die Umwelt-Kontextfaktoren sich verändert haben. Das bedeutet, wenn man ein kleines Beispiel nimmt, dass sich öffentliche Einkaufsläden tatsächlich schon verändert haben. Das heißt ich habe kein Drehkreuz mehr drin, die Regale sind niedriger, die Kassen sind breiter. Das sind Umwelt-Kontextfaktoren. Die Bürgersteige sollten möglichst an den Ampelübergängen niedriger gemacht werden. Wir haben auch die Verordnung, dass die Wohnungen sich verändern, dass Fahrstühle zum Beispiel korrekt runterfahren sollen und nicht noch einmal vier oder fünf Stufen mit drin sind.
So, wenn Sie jetzt sagen: „Okay, ich habe den Pflegegrad jetzt noch bekommen, ich möchte aber noch mehr Teilhabe haben, ich möchte jetzt selbstbestimmt auch noch in den Zoo oder ins Aquarium. Ich habe aber jetzt auf Grund meiner erworbenen Erkrankung eine Depression gekommen, ich traue mich nicht so richtig.“ Da gibt es jetzt die Möglichkeit, über das Bundesteilhabegesetz eine Eingliederungshilfe zu beantragen, damit Sie es wieder lernen, also auch aus psychischer Komponente, selbstständig wieder den öffentlichen Nahverkehr zu nutzen. Und diese ganze Heilmittelverordnung – Sie brauchen ziemlich viel Input, also Physiotherapie zum Beispiel nach so einem Schlaganfall, um Ihre Ressourcen wiederaufzubauen. Das heißt nicht, wenn ich einen frischen Schlaganfall habe, dass ich automatisch verdonnert bin, in einem Rollstuhl zu sitzen.
In Berlin wurden viele Entscheidungen getroffen und viel diskutiert. Wie werden Angehörige seit dieser Legislaturperiode entlastet?
Es heißt, alle Gesetze, die gemacht worden sind in dieser Legislaturperiode, dienen eigentlich der selbstständigen Lebensführung und das finde ich einen sehr guten Schritt.
Da gibt es ganz unterschiedliche Möglichkeiten. Der Angehörige hat die Möglichkeit, Pflegezeit zu nehmen. Dann hat er die Möglichkeit, dass der pflegende Angehörige – wenn er nur 30 Wochenstunden arbeitet und zehn Wochenstunden pflegt –, dass er in dieser Zeit Rentenbeiträge sozusagen für die Pflegeleistung mitbekommt. Wir haben die Möglichkeit Paragraf 45b, die Entlastungsleistung zu nehmen. Dann gibt es den Paragrafen 39 SGB 11, das ist die Verhinderungspflege für 28 Kalendertage im Jahr, die ich ebenfalls mit nutzen kann, wo ich mir Hilfe einkaufen kann, über eine Sozialstation oder einen Familienverbund, soziale Interaktionen, Nachbarn vielleicht für diese Zeit mit einsetzen könnte. Und ich habe den Paragrafen 42 SGB 11, das ist die Kurzzeitpflege und in dieser Kurzzeitpflege besteht auch die Möglichkeit, dass ich eben jemanden in die Kurzzeitpflege gebe und damit eine Entlastung habe. Zu guter Letzt haben wir noch Paragraf 41 SGB 11, das ist die Tagespflege, wo ich denjenigen tageweise, stundenweise mit unterbringen kann, dass ich einfach freie Ressourcen habe.
Wie sieht es aktuell mit der Hilfsmittelversorgung aus?
Die Hilfsmittelversorgung ist ebenfalls neu geregelt worden, das bedeutet, ich kann eine Verordnung haben, ich habe aber auch die Möglichkeit, im MDK-Gutachten ganz deutlich zu formulieren, welche Hilfsmittel ich benötige. Das muss der MDK-Gutachter dann eben schriftlich fixieren und wenn es der Selbstständigkeit dient, muss die Krankenkasse dieses Hilfsmittel dann auch recht unproblematisch zur Versorgung zur Verfügung stellen. Das klappt auch bei handelsüblichen Hilfsmitteln.
Die Hilfsmittelversorger, die Anbieter, müssen auch unterschiedliche Hilfsmittel mit vorstellen. Sie müssen auch beratend tätig sein und in dem neuen Gesetz steht tatsächlich auch drin, man muss drei unterschiedliche Modelle des jeweiligen Hilfsmittel vorstellen: was eine Kassenleistung ist – im Rahmen des SGB 5 – und gleichzeitig auch noch mal Hilfsmittel mit vorstellen, wo eventuell eine Zuzahlung mit erforderlich ist. Das haben wir ganz häufig bei den Rollatoren. Es gibt Standard Rollatoren, die ich mit nutzen kann oder es gibt den „Rolls Royce“ unter den Rollatoren, das ist der „Trojar“, der sehr gerne genommen wird, wo aber eine enorme Zuzahlung mit erforderlich ist.
Ich komme zu meiner abschließenden Frage. Wie wird die Selbständigkeit der Betroffenen aus Ihrer Sicht am besten gefördert?
Da haben wir das neue Heilmittelverordnungsgesetz und das Heilmittelverordnungsgesetz sagt hier auch noch einmal aus, dass der Therapeut eigentlich entscheidet, mit welcher Intensität ich Therapieeinheiten mit einbringe – auch immer an den Ressourcen des Kunden. Und die Selbstbestimmtheit bedeutet, ich kann mich in unterschiedlichen Bereichen, natürlich erst einmal therapeutisch, um meine Funktions- und Fähigkeitsstörung so schnell wie möglich zu umgehen oder zu bewältigen, sehr gut schulen lassen. Es gibt die Anschlussheilbehandlung, es gibt die stationäre Rehabilitation, die auch sehr viel zur Selbstbestimmtheit mit beiträgt. Es gibt das Bundesteilhabegesetz, wo ich über Eingliederungshilfe oder zur Verbesserung meiner Umwelt-Kontextfaktoren – sprich Wohnumfeld – was machen kann. Ich habe auch die Möglichkeit, über den Paragraf 40 SGB 11 noch einmal 4.000 Euro zu bekommen, um zum Beispiel ein barrierefreies Bad einzubauen. Es gibt unendliche Beratungseinrichtungen, es gibt Selbsthilfe-gruppen. Wir haben in unterschiedlichen Bundesländern noch weiter8führende Geschichten – in Berlin zum Beispiel den Berliner Mobilitätsdienst. Wir haben Silbernetz, das sind Telefongesprächspartner, die ich mir kostenlos zur Verfügung stellen kann. Es gibt ganz viele Möglichkeiten, ich muss sie nur nutzen, aber dazu muss ich mich selber auf den Weg machen.
Audio-Interview, 26. Mai 2021
Christine Schmidt-Statzkowski ist Pflegesachverständige und seit 2001 selbstständig. Sie ist Beraterin, organisiert Angehörigenkurse, Fort- und Weiterbildung und sie arbeitet als Gutachterin für Sozialgerichte, Haftpflichtversicherungen und Berufsgenossenschaften.
Frau Schmidt spricht mit uns über die Herausforderungen pflegender Angehöriger. Wie kann man Pflegebedürftige selbstständiger machen? Und was hat sich in den vergangenen vier Jahren gesetzlich verändert? Welche Verbesserungen hat es gegeben?
Liebe Frau Schmidt, vielen Dank, dass Sie sich die Zeit nehmen, mit uns zu sprechen. Angehörige von pflegebedürftigen Eltern oder von volljährigen Behinderten stehen vor enormen Herausforderungen. Welche konkreten Hilfen bietet das neue Angehörigenentlastungsgesetz?
Das neue Angehörigenentlastungsgesetz ist 2019 sozusagen mit verabschiedet worden und bedeutet auch hier noch einmal eine relativ planbare finanzielle Absicherung von pflegenden Angehörigen. Das heißt ich darf einen Betrag bis zu 100.000 Euro im Jahr haben und muss dementsprechend dann, wenn ich diesen Betrag unterschreite, keinen Unterhalt mehr als pflegende Angehörige bezahlen. Das gilt für erwachsene behinderte Kinder, das gilt aber eben auch für Eltern.
Was hat sich in den vergangenen vier Jahren für pflegende Angehörige und Menschen mit Behinderungen gesetzlich verändert?
Es ist in der Bundesrepublik Deutschland ganz deutlich die Zielsetzung des Paradigmenwechsels verfolgt worden. Das heißt wir gehen weg von dieser Frage „Was kannst du nicht mehr?“, sondern hin zu der Ressourcenfrage „Wo möchtest Du selbstbestimmt hin?“ Das fängt im Krankenhaus an. Nehmen wir mal das Beispiel Schlaganfall. Sie haben einen Schlaganfall erlitten, dann wird im Krankenhaus eigentlich schon im Entlassungsmanagement – das ist ja auch eine Gesetzgebung, die im Vorfeld schon war – dafür Sorge getragen, dass Sie eben nicht unversorgt in die Häuslichkeit kommen.
Dann sind Sie in der Häuslichkeit. Sie stellen jetzt den Antrag auf Leistung der Pflegeversicherung. Hier wird auch die Frage gestellt, in der Pflegeversicherung: Wie selbstständig bist du in deinem täglichen Leben? Immer unter der Berücksichtigung, welche Hilfsmittel würden dir deine Selbstbestimmtheit auch erleichtern? Also Sie können vielleicht nicht richtig gehen, aber Sie könnten jetzt zum Beispiel einen E-Rollstuhl dazu nutzen und können dann draußen tatsächlich damit einkaufen gehen.
Die Gesetzgebung ist sogar so weit gegangen, dass die Umwelt-Kontextfaktoren sich verändert haben. Das bedeutet, wenn man ein kleines Beispiel nimmt, dass sich öffentliche Einkaufsläden tatsächlich schon verändert haben. Das heißt ich habe kein Drehkreuz mehr drin, die Regale sind niedriger, die Kassen sind breiter. Das sind Umwelt-Kontextfaktoren. Die Bürgersteige sollten möglichst an den Ampelübergängen niedriger gemacht werden. Wir haben auch die Verordnung, dass die Wohnungen sich verändern, dass Fahrstühle zum Beispiel korrekt runterfahren sollen und nicht noch einmal vier oder fünf Stufen mit drin sind.
So, wenn Sie jetzt sagen: „Okay, ich habe den Pflegegrad jetzt noch bekommen, ich möchte aber noch mehr Teilhabe haben, ich möchte jetzt selbstbestimmt auch noch in den Zoo oder ins Aquarium. Ich habe aber jetzt auf Grund meiner erworbenen Erkrankung eine Depression gekommen, ich traue mich nicht so richtig.“ Da gibt es jetzt die Möglichkeit, über das Bundesteilhabegesetz eine Eingliederungshilfe zu beantragen, damit Sie es wieder lernen, also auch aus psychischer Komponente, selbstständig wieder den öffentlichen Nahverkehr zu nutzen. Und diese ganze Heilmittelverordnung – Sie brauchen ziemlich viel Input, also Physiotherapie zum Beispiel nach so einem Schlaganfall, um Ihre Ressourcen wiederaufzubauen. Das heißt nicht, wenn ich einen frischen Schlaganfall habe, dass ich automatisch verdonnert bin, in einem Rollstuhl zu sitzen.
In Berlin wurden viele Entscheidungen getroffen und viel diskutiert. Wie werden Angehörige seit dieser Legislaturperiode entlastet?
Es heißt, alle Gesetze, die gemacht worden sind in dieser Legislaturperiode, dienen eigentlich der selbstständigen Lebensführung und das finde ich einen sehr guten Schritt.
Da gibt es ganz unterschiedliche Möglichkeiten. Der Angehörige hat die Möglichkeit, Pflegezeit zu nehmen. Dann hat er die Möglichkeit, dass der pflegende Angehörige – wenn er nur 30 Wochenstunden arbeitet und zehn Wochenstunden pflegt –, dass er in dieser Zeit Rentenbeiträge sozusagen für die Pflegeleistung mitbekommt. Wir haben die Möglichkeit Paragraf 45b, die Entlastungsleistung zu nehmen. Dann gibt es den Paragrafen 39 SGB 11, das ist die Verhinderungspflege für 28 Kalendertage im Jahr, die ich ebenfalls mit nutzen kann, wo ich mir Hilfe einkaufen kann, über eine Sozialstation oder einen Familienverbund, soziale Interaktionen, Nachbarn vielleicht für diese Zeit mit einsetzen könnte. Und ich habe den Paragrafen 42 SGB 11, das ist die Kurzzeitpflege und in dieser Kurzzeitpflege besteht auch die Möglichkeit, dass ich eben jemanden in die Kurzzeitpflege gebe und damit eine Entlastung habe. Zu guter Letzt haben wir noch Paragraf 41 SGB 11, das ist die Tagespflege, wo ich denjenigen tageweise, stundenweise mit unterbringen kann, dass ich einfach freie Ressourcen habe.
Wie sieht es aktuell mit der Hilfsmittelversorgung aus?
Die Hilfsmittelversorgung ist ebenfalls neu geregelt worden, das bedeutet, ich kann eine Verordnung haben, ich habe aber auch die Möglichkeit, im MDK-Gutachten ganz deutlich zu formulieren, welche Hilfsmittel ich benötige. Das muss der MDK-Gutachter dann eben schriftlich fixieren und wenn es der Selbstständigkeit dient, muss die Krankenkasse dieses Hilfsmittel dann auch recht unproblematisch zur Versorgung zur Verfügung stellen. Das klappt auch bei handelsüblichen Hilfsmitteln.
Die Hilfsmittelversorger, die Anbieter, müssen auch unterschiedliche Hilfsmittel mit vorstellen. Sie müssen auch beratend tätig sein und in dem neuen Gesetz steht tatsächlich auch drin, man muss drei unterschiedliche Modelle des jeweiligen Hilfsmittel vorstellen: was eine Kassenleistung ist – im Rahmen des SGB 5 – und gleichzeitig auch noch mal Hilfsmittel mit vorstellen, wo eventuell eine Zuzahlung mit erforderlich ist. Das haben wir ganz häufig bei den Rollatoren. Es gibt Standard Rollatoren, die ich mit nutzen kann oder es gibt den „Rolls Royce“ unter den Rollatoren, das ist der „Trojar“, der sehr gerne genommen wird, wo aber eine enorme Zuzahlung mit erforderlich ist.
Ich komme zu meiner abschließenden Frage. Wie wird die Selbständigkeit der Betroffenen aus Ihrer Sicht am besten gefördert?
Da haben wir das neue Heilmittelverordnungsgesetz und das Heilmittelverordnungsgesetz sagt hier auch noch einmal aus, dass der Therapeut eigentlich entscheidet, mit welcher Intensität ich Therapieeinheiten mit einbringe – auch immer an den Ressourcen des Kunden. Und die Selbstbestimmtheit bedeutet, ich kann mich in unterschiedlichen Bereichen, natürlich erst einmal therapeutisch, um meine Funktions- und Fähigkeitsstörung so schnell wie möglich zu umgehen oder zu bewältigen, sehr gut schulen lassen. Es gibt die Anschlussheilbehandlung, es gibt die stationäre Rehabilitation, die auch sehr viel zur Selbstbestimmtheit mit beiträgt. Es gibt das Bundesteilhabegesetz, wo ich über Eingliederungshilfe oder zur Verbesserung meiner Umwelt-Kontextfaktoren – sprich Wohnumfeld – was machen kann. Ich habe auch die Möglichkeit, über den Paragraf 40 SGB 11 noch einmal 4.000 Euro zu bekommen, um zum Beispiel ein barrierefreies Bad einzubauen. Es gibt unendliche Beratungseinrichtungen, es gibt Selbsthilfe-gruppen. Wir haben in unterschiedlichen Bundesländern noch weiter8führende Geschichten – in Berlin zum Beispiel den Berliner Mobilitätsdienst. Wir haben Silbernetz, das sind Telefongesprächspartner, die ich mir kostenlos zur Verfügung stellen kann. Es gibt ganz viele Möglichkeiten, ich muss sie nur nutzen, aber dazu muss ich mich selber auf den Weg machen.
Seit September 2018 unterstützt der Bund Familien, ihren Traum vom Eigenheim zu erfüllen. Damit wurde ein zentrales Anliegen unserer Fraktion umgesetzt.
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Die Quote beim Wohneigentum ist vor allem bei jungen Familien zu niedrig. Das haben wir mit dem Baukindergeld geändert. Pro Kind erhalten Familien 1.200 Euro jährlich über zehn Jahre.
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Insbesondere Familien mit kleineren und mittleren Einkommen profitieren vom Baukindergeld. Bei mehr als 60 Prozent liegt das durchschnittliche zu versteuernde Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro pro Jahr.
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Die Schwächsten unserer Gesellschaft unterstützen wir mit der sozialen Wohnraumförderung. Dazu zählen die Schaffung von preiswerten Mietwohnungen sowie die Bildung selbst genutzten Wohneigentums.
Die zentralen Beschlüsse des Wohngipfels 2018 sind umgesetzt oder auf den Weg gebracht – ein Kernpunkt: der Bau von sozialem Wohnraum.
Durch eine Grundgesetzänderung, die wir als Fraktion im März 2019 eingeleitet haben, kann der Bund jetzt auch noch stärker den sozialen Wohnungsbau unterstützen. Bis 2024 sind dafür jährlich 1 Milliarde Euro vorgesehen.
Baulandmobilisierung
Bauen, bauen, bauen – das klappt mit dem Baulandmobilisierungsgesetz: Kommunen bekommen Handlungsspielraum, Kleininvestoren werden geschützt
Wir von der Unionsfraktion sind davon überzeugt, dass Wohnen in Stadt und Land gleichermaßen attraktiv sein soll. Mit dem Baulandmobilisierungsgesetz schaffen wir mehr Bauland und sorgen für bezahlbares Wohnen – damit haben wir Verbesserungen sowohl für die Ballungsgebiete als auch für die ländlichen Räume erreicht.
In angespannten Wohnungsmärkten können die Kommunen Vorkaufsrechte besser ausüben und Baugebote gezielter anwenden, Dachaufstockungen und Dachgeschossausbau werden erleichtert.
Und wie sieht’s auf dem Land aus? Kleinere Gemeinden in ländlichen Räumen profitieren von der Wiederaufnahme des §13b BauGB für die schnellere Schaffung von Baurecht am Ortsrand für kleinere Wohnungsbauvorhaben. Für ein besseres Miteinander von Wohnen und landwirtschaftlicher Nebenerwerbsnutzung wurde in der Baunutzungsverordnung die neue Baugebietskategorie „Dörfliches Wohngebiet“ geschaffen. Mit all diesen Maßnahmen wird ein wichtiger Beitrag zur Umsetzung unseres Ziels, gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen, geleistet.
Wir von der Unionsfraktion sind davon überzeugt, dass Wohnen in Stadt und Land gleichermaßen attraktiv sein soll. Mit dem Baulandmobilisierungsgesetz schaffen wir mehr Bauland und sorgen für bezahlbares Wohnen – damit haben wir Verbesserungen sowohl für die Ballungsgebiete als auch für die ländlichen Räume erreicht.
In angespannten Wohnungsmärkten können die Kommunen Vorkaufsrechte besser ausüben und Baugebote gezielter anwenden, Dachaufstockungen und Dachgeschossausbau werden erleichtert.
Und wie sieht’s auf dem Land aus? Kleinere Gemeinden in ländlichen Räumen profitieren von der Wiederaufnahme des §13b BauGB für die schnellere Schaffung von Baurecht am Ortsrand für kleinere Wohnungsbauvorhaben. Für ein besseres Miteinander von Wohnen und landwirtschaftlicher Nebenerwerbsnutzung wurde in der Baunutzungsverordnung die neue Baugebietskategorie „Dörfliches Wohngebiet“ geschaffen. Mit all diesen Maßnahmen wird ein wichtiger Beitrag zur Umsetzung unseres Ziels, gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen, geleistet.
Zum 1. Januar 2021 hat sich die Übungsleiterpauschale erhöht. Sie steigt von 2.400 Euro auf 3.000 Euro pro Jahr.
Ab 2021 können alle Ehrenamtlichen eine höhere Pauschale in Anspruch nehmen. Das ist ein Plus von 120 Euro pro Jahr.
Viele Organisationen unterhalten Geschäftsbetriebe wie Vereinsgaststätten oder Cafeterien, die eigentlich steuerpflichtig wären. Der Steuerfreibetrag für diese Einrichtungen wurde ab 2021 von 35.000 Euro auf 45.000 Euro angehoben.
Freie Fahrt für unsere Bundeswehr
Über 180.000 aktive Soldaten und Soldatinnen verteidigen unsere Sicherheit. Und wir bedanken uns: Als Zeichen der Wertschätzung können unsere Männer und Frauen in Uniform seit 2020 kostenfrei Bahnfahren.
Die Bundeswehr verteidigt in Einsätzen weltweit jeden Tag das, was uns wertvoll ist: unser Leben, unsere Werte, unsere Freiheit und die Achtung der Menschenwürde. Und in Impfzentren oder anderen öffentlichen Orten zeigt sich, wie dringend wir sie in der Pandemiebekämpfung brauchen. Durch das kostenfreie Bahnfahren wird die Bundeswehr nicht nur als Arbeitgeber attraktiver. Die Soldatinnen und Soldaten werden als Teil unserer Gesellschaft besser sichtbar. Sie erhalten Anerkennung für ihren Dienst an der Gesellschaft – und für das Klima wird auch noch etwas Gutes getan.
Auf den Fernverkehrsstrecken ging es los, dann kamen mehr als 90 Prozent der Verbindungen des Nahverkehrs hinzu: Ausgestattet mit Uniform, kostenfreiem Ticket und Truppenausweis, haben unsere Männer und Frauen in Uniform nun freie Fahrt. Danke für Euren Einsatz!
Die Bundeswehr verteidigt in Einsätzen weltweit jeden Tag das, was uns wertvoll ist: unser Leben, unsere Werte, unsere Freiheit und die Achtung der Menschenwürde. Und in Impfzentren oder anderen öffentlichen Orten zeigt sich, wie dringend wir sie in der Pandemiebekämpfung brauchen. Durch das kostenfreie Bahnfahren wird die Bundeswehr nicht nur als Arbeitgeber attraktiver. Die Soldatinnen und Soldaten werden als Teil unserer Gesellschaft besser sichtbar. Sie erhalten Anerkennung für ihren Dienst an der Gesellschaft – und für das Klima wird auch noch etwas Gutes getan.
Auf den Fernverkehrsstrecken ging es los, dann kamen mehr als 90 Prozent der Verbindungen des Nahverkehrs hinzu: Ausgestattet mit Uniform, kostenfreiem Ticket und Truppenausweis, haben unsere Männer und Frauen in Uniform nun freie Fahrt. Danke für Euren Einsatz!
In allen Kliniken Deutschlands haben die Beschäftigten unermüdlich dazu beigetragen, Corona-Patienten unter schwierigen Bedingungen bestmöglich zu behandeln.
Ihnen allen gilt unser Dank – und ihr Einsatz musste gewürdigt werden.
Über die Pflegeversicherung finanzierte der Bund dafür zunächst einen Corona-Bonus von bis zu 1.000 Euro. Bis zu 1.500 Euro Bonus waren durch Länder-Zuschüsse aber insgesamt steuer- und abgabenfrei möglich.
Natürlich wurde auch in zahlreichen anderen Branchen Großartiges geleistet. Damit auch diese Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen für ihren außergewöhnlichen Einsatz in der Corona-Krise belohnt werden, konnten sie eine steuerfreie Sonderzahlung vom Arbeitgeber erhalten. Diese Corona-Prämie ist bis Anfang 2022 für Beschäftigte aller Branchen bis einmalig 1.500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei.
Über die Pflegeversicherung finanzierte der Bund dafür zunächst einen Corona-Bonus von bis zu 1.000 Euro. Bis zu 1.500 Euro Bonus waren durch Länder-Zuschüsse aber insgesamt steuer- und abgabenfrei möglich.
Natürlich wurde auch in zahlreichen anderen Branchen Großartiges geleistet. Damit auch diese Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen für ihren außergewöhnlichen Einsatz in der Corona-Krise belohnt werden, konnten sie eine steuerfreie Sonderzahlung vom Arbeitgeber erhalten. Diese Corona-Prämie ist bis Anfang 2022 für Beschäftigte aller Branchen bis einmalig 1.500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei.